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Sichere Einsatzfahrt

Einsatzmittel:

LF 8/6 – 43/1 und MZF – 11/1

Grundsätzliches:

Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinhorn sind ein großes Risiko. Unfälle mit Einsatzfahrzeugen mit oft dramatischen Folgen zeigen uns einmal mehr, wie gefährlich Einsatzfahrten tatsächlich sind. Die Ursachen für solche Unfälle sind vielfältig. Stress, Ablenkung durch z. B. Funkgespräche, zu hohe Geschwindigkeit, mangelnde Erfahrung und die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten gehören mit dazu.

Vorraussetzungen und Verhaltensregeln für die komplette Mannschaft im Einsatz: 

  • die persönliche, körperliche und geistige Fitness wird vorrausgesetzt!
  • Keine Anfahrt zum Feuerwehrhaus mit Sonderrechten!
    Sonderrechte nach einer Alarmierung mit dem privaten KFZ in Anspruch zu nehmen, ist höchst riskant und sollte unterbleiben.
  • Mit Eintreffen im Feuerwehrhaus nach Möglichkeit Alarmstichwort wahrnehmen.
  • Auswahl des Fahrzeugs bzw. der Position im Fahrzeug ist nach dem Ausbildungsstand und den eigenen Fähigkeiten einzuschätzen.
    Ggf. auf Anweisung achten!
  • Anweisung der Kommandanten bzw. eines Gruppenführers sind folgezuleisten.
  • Während der Alarmfahrt sind Anweisung an Gruppenführer / Maschinst durch die Mannschaft zu unterlassen!

    Rechtliche Grundlagen:

    Von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Feuerwehr befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist, s. § 35 Abs. 1 StVO. Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ausgeübt werden, s. § 35 Abs. 8 StVO. 

    Blaues Blinklicht (Blaulicht) zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist um

    • Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
    • eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden,
    • bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an: “Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ (Wegerecht), s. § 38 Abs. 1 StVO.

    Sonder- und Wegerechte sind kein Freibrief!

    Das Fahren mit Sondersignalen ist mit erheblichen Gefahren verbunden, wobei niemand gefährdet oder sogar geschädigt werden darf. Dem Fahrzeugführer bzw. der Fahrzeugführerin obliegt dabei eine große Verantwortung. Er bzw. sie entscheidet, ob überhaupt und in welchem Maße die zugestandenen Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Dabei sind die jeweilige Verkehrssituation und der Einsatzauftrag gegeneinander abzuwägen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Unter Umständen kommt man ohne Nutzung der Sonderrechte genauso schnell oder gar schneller zum Einsatzort – und das mit geringeren Risiken.

    Fazit:
    Sicherheit geht vor Schnelligkeit, und nur wer ankommt,
    kann helfen!

    Quellennachweis:

    • div. Internetseiten