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Vorgehen bei einer ausgelösten Brandmeldeanlage
Grundlegendes:
Was ist überhaupt eine Brandmeldeanlage?
Definition:
„Brandmeldeanlagen (BMA) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die Personen zum direkten Hilferuf bei Brandgefahren dienen und/oder Brände zu einem frühen Zeitpunkt erkennen und melden“.
(Definition nach DIN VDE 0833-2)
„Eine Brandmeldeanlage ist eine Einrichtung, welche ohne menschliche Mithilfe einen entstehenden Brand feststellt, gefährdete Personen alarmiert und Löschkräfte mobilisiert. Brandmeldeanlagen dienen dem Schutz von Personen und Sachwerten.“
(Definition nach VKF/Sicherheitsinstitut)
Einsatzgrundlagen Alarmstichwort: Ausgelöste Brandmeldeanlage
Anfahrt zur Einsatzstelle:
Grundsätzlich ist immer von einem Realbrandereignis auszugehen, das bedeutet für uns:
- LF fährt als Erstes (Besatzung: wenn möglich 1/5, davon min. 2 Geräteträger)
- der Gruppenführer entnimmt die Schlüssel für Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)/Feuerwehrbedienfeld aus dem Roten Kasten auf dem Handschuhfach
- der Gruppenführer nimmt die passenden Objektunterlagen aus dem Hängeregister und bereit sich auf den Einsatz vor:
- Anfahrtsweg, Haltepunkte, Bereitstellungsräume?
- Zugänge/Zufahrten?
- besondere Gefahren?
- Standort der Brandmeldezentrale (BMZ)?
- Löschanlagen/Rauch- und Wärmeabzuanglagen (RWA) vorhanden?
- besondere taktische oder technische Vorgaben (z.B. Gebäudefunkanlagen o. Ä.)?
- Angriffstrupp rüstet sich mit PA aus, Maske in Maskenbox belassen und diese umhängen
Eintreffen an der Einsatzstelle:
Eintreffmeldung an die ILS abgeben (kurze Lage auf Sicht) und Nachfrage, ob der Objektbetreiber verständigt wurde. Es empfiehlt sich (vor allem auch wenn offensichtlich kein Brandgeschehen zu erkennen ist und kein Objektverantwortlicher zugegen ist) die Polizei nachzufordern (sofern diese nicht schon mit alarmiert wurde).
Aus dem FSD (gekennzeichnet durch rote Blitzleuchte) werden immer alle Schlüssel entnommen um vollen Zugang zum Objekt zu erhalten. Dies ist auch durchzuführen, obwohl der Hausmeister angibt alle Schlüssel bei sich zu tragen. Das Feuerwehrschlüsseldepot entriegelt automatisch bei Auslösen der Anlage. Die äußere Klappe wird herunter gezogen. Dahinter befindet sich dann die innere Klappe mit dem Gemeindeeigenen Schloss (Schlüssel im roten Kasten im LF). Hinter dieser Klappe befinden sich die Objektschlüssel in Schlüsselschaltern. Hierdurch weiß die BMA ob der Schlüssel da ist oder nicht. Wenn die Schlüssel entnommen sind muss die innere Klappe wieder verschlossen werden (Diebstahlgefahr für das Schloss) und die äußere Klappe geschlossen werden (Verletzungsgefahr). Die äußere Klappe kann hier nicht verriegeln da dafür die Obejektschlüssel alle zurück im FSD sein müssen und die BMA zurückgesetzt sein muss.
▲ Äußere Klappe
◄ Objektschlüssel in Schlüsselschalter
◄ Innere Klappe mit Schloss (Gemeinde)
Der Gruppenführer begibt sich dann als erstes zur BMZ. Ggf. muss schon vorher eine Brandbekämpfung oder eine Menschenrettung eingeführt werden. Die BMZ ist der einzige Ort, an dem die Feuerwehr schnell einen Überblick über die Ausdehnung des Ereignisses erhalten kann.
Die eigentliche Brandmeldezentrale ist ein roter Metallschrank, welcher auf der linken Seite das Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT), das Feuerwehr-Bedienfeld und je nach Anbringung einen Handdruckmelder beinhaltet. In der rechten Seite sind die Feuerwehr-Laufkarten untergebracht. Der Schrank muss mit dem Schlüssel, welcher auch die innere Klappe des FSD schließt, aufgeschlossen werden.
Auf dem FAT kann man alle Meldungen über die Tasten „weitere Meldungen“ in ihrem zeitlichen Ablauf verfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit verschiedene weitere Meldungen über Betriebszustände der BMA abzurufen (Wechseln der „Anzeigeebene“). Die Taste „Summer ab“ schaltet den Hinweiston der BMA ab. Der akustische Räumungsalarm im Gebäude wird am Bedienfeld abgestellt.
Die erste Lagemeldung enthält die Nummer der ausgelösten Meldergruppe und ggf. die Nummer des ausgelösten Melders.
Zum Beispiel: Hier der Kersbach 43/1 an der Einsatzstelle BMA Fa. Hegele Rittigfeld, Melder 2 in Meldergruppe 121 ausgelöst. Wir erkunden weiter.
Erkundung:
Wer erkundet (Gruppenführer oder Melder), nimmt die betreffende Feuerwehr-Laufkarte und die Objektschlüssel mit. Er wird immer von einem Trupp mit, nicht angeschlossenem, Atemschutzgerät und Kleinlöschgerät (z. B. Pulverlöscher) begleitet. Während der Erkundung ist die Brandmeldezentrale immer von einer Einsatzkraft mit Funkgerät besetzt um bei weiteren Meldereinläufen den erkundenden Trupp zu informieren.
Die Erkundung unterscheidet sich grundsätzlich nach der Art des ausgelösten Melders:
Trifft man an der Einsatzstelle ein, kann eventuell noch ein leichter Rauchgeruch wahrgenommen werden, vielleicht aber auch nicht. Wenn jetzt nur der Bereich um den ausgelösten Rauchmelder erkundet wird, kann übersehen werden, dass in der betroffenen Packung noch ein Brand schwelt, welcher sich unter Umständen erst in Stunden zu einem offenen Feuer entwickelt.
Würde man jetzt nur den Treppenraum und das zweite Obergeschoss erkunden, so würde man den Brand im sechsten OG übersehen. Das bedeutet:
Bei einem betätigten Handdruckmelder muss grundsätzlich das gesamte Objekt erkundet werden.
Zugführer ist gleich zusetzten mit Einsatzleiter oder einem weiterem Gruppenführer.
Zweite Lagemeldung: Sie enthält die Nummer der ausgelösten Meldergruppe, den ausgelösten Melder und den Auslösegrund.
Ende des Einsatzes:
Wir als Feuerwehr nehmen niemals eine Meldergruppe oder einen Melder außer Betrieb, da sonst wir für den Brandschaden haften, der später durch einen unerkannten Brand entstehen könnte. Eine Meldergruppe kann nur der Objektbetreiber auf eigenes Risiko abschalten. Der Betreiber muss, vor Zeugen, darauf hingewiesen werden, dass er hierfür Ersatzmaßnahmen ergreifen muss.
Jeder (Fehl)alarm muss in das Betriebsbuch (wenn vorhanden) mit genauer Angabe des Auslösegrundes, der Nummer der Meldergruppe un der Nummer des Melders eingetragen werden, der Wartungsdienst weiß sonst nicht, wo der Fehler liegt. Auch ist der Einsatz damit beim Objektbetreiber dokumentiert. Außerdem erleichtert dies bei häufigen Fehlalarmen die Eingrenzung der Fehlerursache.
Das Betriebsbuch unterschreibt grundsätzlich der Einsatzleiter.
Auf dem Feuerwehr-Bedienfeld kann die Brandmeldeanlage nun über den Taster „BMZ rücksetzen“ zurückgesetzt werden. Hierzu darf natürlich das auslösende Kriterium nicht mehr an liegen. Bedeutet das Objekt muss Rauchfrei und/oder der Handdruckmelder zurückgestellt sein. Wenn dies erfolgreich war, darf nur das Licht „Betrieb“ auf dem Bedienfeld, dem Anzeigetableau und wenn vorhanden, auf dem Hauptmelder grün leuchten.
Achtung: Die Abschaltung der aktustischen Signale (=Räumungsalarm) durch die betätigte Taste „akustische Signale ab“ wird nicht automatisch zurückgesetzt, dies muss aktiv erfolgen.
Nicht vergessen, die Laufkarten zurückzulegen. Im Anschluss die BMZ verschließen.
Die Objektschlüssel müssen wieder in das FSD eingeschlossen werden, wenn das Objekt endgültig verlassen wird. Sollte die äußere Klappe des FSD nach Rückstellen der BMA und Einstecken der Objektschlüssel sich nicht verriegeln, sind vermutlich die Schlüssel nicht bis zum Anschlag um 90° gedreht. Wenn auch dann das Depot nicht verriegelt, kann man nach Rücksprache mit der Leitstelle die BMA nochmals von Hand (Handfeuermelder oder Freischaltelement) auslösen und die BMA erneut zurück setzen. So verfährt man auch, wenn man vergessen, hat die Objekttüre zu verschließen, bevor man den Schlüssel in das FSD eingeschlossen hat. Sollte auch dann das Depot nicht verriegeln, muss der Objetkschlüssel in jedem Fall persönlich an den Objektbetreiber übergeben werden. Das Feuerwehrschlüsseldepot sollte gemäßigt verschlossen werden, da sonst ggf. ein Manipulationsalarm ausgelöst wird, der zu weiteren Störungen führen kann. Nach 5 Sekunden prüfen, ob das FSD verriegelt hat.
Schlusswort:
Bei jedem Brandmeldealarm muss, bis zur hundertprozentigen Widerlegung, von einem Realbrandereignis ausgegangen werden. Es sollte immer eine vollständige Erkundung stattfinden, auch wenn, wie so oft, der Hausmeister oder Objektbetreiber bereits an der BMZ auf uns wartet und mitteilt: „Es ist nichts, ihr könnt wieder fahren!“
Die Brandmeldeanlage darf nur durch die Feuerwehr zurückgestellt werden, sollte dies noch vor Eintreffen durch einen Objektverantwortlichen erledigt worden sein, so ist dieser bestimmt aber höflich darauf hinzuweisen, dass er die Finger von der Anlage zu lassen hat.
So und jetzt noch kurz zur Wiederholung:
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- Angriffstrupp rüstet sich IMMER auf der Anfahrt mit Atemschutz aus, Masken verschlossen in Maskenbox mitnehmen
- GF nutzt Objektplan aus Hängeregister um erste Infos einzuholen
- GF entnimmt alle Objektschlüssel aus FSD
- GF informiert sich am FAT über eingelaufene Meldergruppe und sucht dementsprechende Laufkarte
- AGT mit Kleinlöschgerät und GF gehen im Gebäude erkunden
- Melder oder anderer GF bleibt am FAT und gibt ggf. Infos an Erkundungstrupp weiter